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   BFH, 26.06.2008 - X B 266/07   

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https://dejure.org/2008,14246
BFH, 26.06.2008 - X B 266/07 (https://dejure.org/2008,14246)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2008 - X B 266/07 (https://dejure.org/2008,14246)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - X B 266/07 (https://dejure.org/2008,14246)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.11.2005 - II B 46/05

    Grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht; Wechsel auf der Richterbank

    Auszug aus BFH, 26.06.2008 - X B 266/07
    Betrifft die Rechtsfrage ausgelaufenes Recht, müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, wonach Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (BFH-Beschluss vom 24. November 2005 II B 46/05, BFH/NV 2006, 587; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 98 ff. und § 116 FGO Rz 178, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07

    Werbungskosten im Zusammenhang mit strafbefreiender Nacherklärung von

    Obwohl es sich um ausgelaufenes Recht handelt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.08.2008 X B 266/07, Juris, erscheint eine Klärung der zu dieser Frage unterschiedlich vertretenen Rechtsauffassungen der Finanzgerichte - einerseits FG Köln, Urteil vom 21.12.2009 1 K 3559/06 (a.a.O.), anderseits FG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2007 12 K 5016/06 E, Juris - angezeigt.
  • FG Münster, 26.05.2011 - 5 K 1388/09

    Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen ist bei fehlendem direkten und

    Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Regelungen des StraBEG ausgelaufenes Recht darstellen (vgl. BFH-Beschluss vom 26.6.2008 X B 266/07, abrufbar über Juris).
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